FAQ – häufig gestellte Fragen

Investierende Mitglieder AueD – FAQ

Unserer Genossenschaft können Menschen und Körperschaften als investierende Mitglieder beitreten. Das bedeutet, sie können Geld bei uns (gewinnbringend) anlegen. Wir sind angewiesen auf die finanzielle Unterstützung dieser Mitglieder und freuen uns riesig über jede Erweiterung unserer Gemeinschaft.

Auf dieser Seite haben wir Informationen zusammengestellt, die für investierende Mitglieder relevant sind. Zu jeder Frage findest du außerdem den entsprechenden Auszug aus unserer Satzung. Die ganze Satzung der Alle unter einem Dach e.G. gibt es auch zum Download.Satzung (Stand 09.05.2019)

Übersicht:

  1. Welche Erwartungen bzw. Verpflichtungen gibt es an mich als investierendes Mitglied?
  2. Was macht die eG mit den Anteilen? Und wie viele soll es geben?
  3. Wie hoch ist ein Anteil und wie wird er verzinst?
  4. Wieviele Anteile kann ich erwerben?
  5. Was passiert, wenn die eG keinen Gewinn macht? Wird dann kein Zins ausgezahlt?
  6. Wie sicher ist mein Geld und was passiert mit meinen Anteilen, wenn die eG zahlungsunfähig ist?
  7. Wie werde ich investierendes Mitglied?
  8. Wie kündige ich einen Anteil? Wie sind die Kündigungsfristen?
  9. Wann endet meine Mitgliedschaft?
  10. Wie funktioniert eine Übertragung? Kann ich meinen Anteil einfach weiterverkaufen?
  11. Was ist, wenn ich das Geld kurzfristig selbst benötige?
  12. Was hat es mit den Mitgliederdarlehen auf sich?

Welche Erwartungen bzw. Verpflichtungen gibt es an mich als investierendes Mitglied?

Wir wünschen uns, dass alle Mitglieder – ordentlich und investierend – die Vision unseres Projektes teilen: Das Ziel der Genossenschaft ist der Bau und Betrieb eines ökologischen Passivhauses in Hannover, in dem mehrere Generationen von Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft zu sozialverträglichen Mieten wohnen können. Uns ist es wichtig, dass das Projekt langfristig und nachhaltig erhalten bleibt, also auch in 40 Jahren noch als Mietraum zur Verfügung steht.

Wir freuen uns, wenn wir dabei durch investierende Mitglieder unterstützt werden. Sei es finanziell durch den Erwerb von Geschäftsanteilen oder durch eine anderweitig aktive Begleitung: Die Ideen und Visionen aller Mitglieder der Genossenschaft zählen gleichviel.

Als investierendes Mitglied kannst du an der Generalversammlung der Genossenschaft teilnehmen und dich einbringen. Du hast dort Mitspracherecht, jedoch kein Stimmrecht und kein aktives Wahlrecht.

§4 (3) Investierende Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Genossenschaftsmitglieder. Sie haben jedoch kein Stimmrecht in der Generalversammlung und kein Recht auf die Nutzung einer Wohnung.
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Was macht die eG mit den Anteilen? Und wie viele soll es geben?

Alle eingezahlten Genossenschaftsanteile, die der ordentlichen und der investierenden Mitglieder, dienen der Genossenschaft als Eigenkapital. Gerade in der Bauphase sind wir auf einen gewissen Prozentsatz an Eigenkapital angewiesen: Das fordern die Banken so. Zusätzlich ermöglichen deine Anteile es aber auch, dass wir (1) vier Sozialwohnungen mitbauen, (2) Menschen mit keinem oder wenig Eigenkapital als Teil der Wohngruppe dabei haben, und (3) eine sozialverträgliche Miethöhe, also noch unter dem Mietspiegel erreichen. Die Miethöhe setzt sich aus laufenden Kosten zusammen, die sich aus üblichen Nebenkosten und Rückzahlung verschiedener Kredite zusammensetzt. Somit ist die Miethöhe direkt an die Menge der Kredite und die Konditionen, zu denen wir Kredite bei Banken aufnehmen, gebunden.

Die Anzahl der Anteile soll insgesamt begrenzt sein, denn es ist nicht unser Ziel als gemeinwohlorientierte Organisation möglichst viel Kapital von Mitgliedern anzuhäufen. Dieses muss vielmehr im Verhältnis zu unseren Baukosten und der zu erreichenden Miethöhe stehen.
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Wie hoch ist ein Anteil und wie wird er verzinst?

Ein Geschäftsanteil beträgt 25 Euro. Die Geschäftsguthaben der investierenden Mitglieder werden fest verzinst (aktuell 0,2% pro Jahr), die bei entsprechendem Jahresüberschuss als Gewinnausschüttung ausgezahlt werden.

§4 (2) Die Geschäftsguthaben der investierenden Mitglieder werden mit mindestens 0,2 % verzinst.
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Wieviele Anteile kann ich erwerben?

Für alle Mitglieder der Genossenschaft ist die Höhe der Anteile auf 4000 begrenzt.

§13 (2) Die Mitglieder können über die Pflichtanteile hinaus weitere Geschäftsanteile übernehmen. Die Höchstzahl der Geschäftsanteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 4000.
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Wie sicher ist mein Geld und was passiert mit meinen Anteilen, wenn die eG zahlungsunfähig ist?

Mit dem Erwerb eines Anteils wirst du Miteigentümer_in der Genossenschaft Alle unter einem Dach e.G.. Damit übernimmst du auch einen kleinen Teil der Verantwortung für das Wohl und Übel der Genossenschaft. Der eingezahlte Anteil stellt das Haftungskapital dar, welches im Falle einer Insolvenz zur Begleichung von Schulden bei Gläubigern verwendet wird.

Die Haftung der Mitglieder ist aber laut Satzung auf ihre eingezahlten Anteile beschränkt, du haftest also nicht mit deinem Privatvermögen. Auch wenn dieser Fall nicht völlig ausgeschlossen werden kann, so schützt die regelmäßige Prüfung durch den Prüfungsverband die Geschäftspartner_innen und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Die Genossenschaft ist auch aus diesem Grund seit vielen Jahren die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Noch zudem arbeiten wir in der Bauphase mit einem erfahrenen Architekturbüro und einem externen Baukostencontroller zusammen. Mithilfe des Prüfungsverbandes und dem ZdK bilden wir uns in wichtigen Themen von Genossenschaftsverwaltung und -organisation weiter. Mit dem Grundstück und dem Haus hat die Genossenschaft einen materiellen Gegenwert zum investierten Kapital.

§13 (7) Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.
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Wie werde ich investierendes Mitglied?

Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung und den Erwerb mindestens eines Anteils mit Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erworben. Der Ablauf ist wie folgt:

  • Du bekundest dein Interesse an einer Mitgliedschaft in Form einer Absichtserklärung via E-Mail, Post oder telefonisch beim Mitglied deiner Wahl und bekommst dann eine Beitrittserklärung zugeschickt.
  • Oder du lädst die Beitrittserklärung gleich hier[LINK] auf der Website herunter, füllst sie aus und schickst sie postalisch an uns.
  • Unser Vorstand und Aufsichtsrat stimmen über deine Aufnahme ab.
  • Bei einer Zustimmung zeichnest du deine(n) Anteil(e) und überweist den entsprechenden Betrag, bzw. vereinbarst mit dem Vorstand eine Ratenzahlung.

§4 (1) Die Aufnahme investierender Mitglieder ist zulässig. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

§13 (1) Der Geschäftsanteil beträgt 25€. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet 1 Anteil (Pflichtanteil) zu übernehmen. Er ist sofort und in voller Höhe einzuzahlen
(4) Für die Hälfte der Geschäftsanteile kann der Vorstand Ratenzahlung binnen zwei Jahren zulassen.
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Wie kündige ich einen Anteil? Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Mitgliedschaft oder einzelne Anteile können zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von 24 Monaten schriftlich gekündigt werden.

§ 5 Kündigung
Die Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft oder einzelner, freiwilliger Anteile beträgt zwei Jahre zum Schluss des Geschäftsjahres. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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Wann endet meine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung aller Anteile, Tod, Ausschluss oder im Fall einer Körperschaft durch deren Auflösung.

§3 (2) Die Mitgliedschaft endet durch
a) Kündigung,
b) Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens,
c) Tod bzw. Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft oder
d) Ausschluss.

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Wie funktioniert eine Übertragung? Kann ich meinen Anteil einfach weiterverkaufen?

Ein Anteil kann gekündigt oder übertragen, aber nicht weiterverkauft werden. Du kannst jederzeit deine(n) Anteil(e) durch schriftlichen Vertrag einem anderen Mitglied übertragen, das dann den entsprechenden Betrag an dich auszahlt. Das ist auch ein Weg, um aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung, also schneller als die 24 Monate im Falle einer Kündigung, auszutreten. Bleibt nach der Übertragung noch mindestens ein Anteil erhalten, so erlischt die Mitgliedschaft natürlich nicht. In allen Fällen ist zu beachten, dass das andere Mitglied die Anzahl von 4000 Anteilen nicht überschreitet.

§ 6 Übertragung des Geschäftsguthabens
Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben jederzeit durch schriftliche Vereinbarung einem anderen ganz oder teilweise übertragen und hierdurch seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, sofern der*die Erwerber*in Mitglied der Genossenschaft wird oder bereits ist und das zu übertragende Geschäftsguthaben zusammen mit dem bisherigen Geschäftsguthaben den Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen der*die Erwerber*in beteiligt ist oder sich zulässig beteiligt, nicht überschritten wird.
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Was ist, wenn ich das Geld kurzfristig selbst benötige?

Grundsätzlich gelten unsere Kündigungsfristen, die 24 Monate zum Jahresende betragen. Grund hierfür ist die notwendige Planbarkeit von unserem Eigenkapital. Eine Möglichkeit diese Frist zu umgehen, ist die Übertragung der Anteile auf ein anderes Mitglied, das dann den Betrag an dich auszahlt. In dringenden Fällen wende dich bitte an deine Ansprechperson oder die Aufsichtsratsvorsitzenden und wir werden eine Lösung finden.
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Was hat es mit den Mitgliederdarlehen auf sich?

Ein weiterer Finanzierungsbaustein unserer Genossenschaft sind Mitgliederdarlehen, also nachrangige Darlehen die du als Mitglied der Genossenschaft an diese geben kannst. Für mehr Informationen dazu schau gerne auch unser Informationsblatt für Genoss_innen.
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Puh, das war es auch schon! Vielen Dank für Dein Interesse 🙂

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